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In Nordrhein-Westfalen wurde am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVo Abw NRW 2013) verabschiedet. Laut § 3 müssen künftig alle Abwassereinleitungen aus dem öffentlichen Kanalnetz in Gewässer durch den Einbau von Wasserstandsmessgeräten überwacht werden.
Damit gibt der § 3 SüwVO Abw NRW 2013 vor, dass grundsätzlich bei Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen eines Kanalisationsnetzes sowie bei bedeutenden Regenklärbecken Wasserstandsmessgeräte einzubauen sind.
Die Füllstände an Becken-, Klär- und Regenüberläufen sind präzise zu messen und aufzuzeichnen. Durch geeignete Auswertung sind die Überlaufmengen, die Überlaufdauer und -häufigkeit sowie bei Bedarf die zur Abwasserbehandlungsanlage weitergeleiteten Abwassermengen zu ermitteln und zu protokollieren.
NIVUS bietet als einziger Anbieter komplette Systeme zur Füllstandsmessung, zur Datenübertragung per GPRS und zur automatisierten Protokollierung nach Empfehlung der DWA aus einer Hand. Vor allem bei Messstellen ohne Stromanschluss punkten die NIVUS Lösungen mit schneller Installation und einfachem Betrieb über Jahre. Bewährte Datenübertragungseinheiten versorgen die Messtechnik autark mit Strom und stellen eine zuverlässige Datenübertragung, -visualisierung, Alarmierung und Protokollierung über unser Internetportal D2W zur Verfügung.
Füllstandsmessung: Ultraschallsensor
Daten/Übertragung: Datenlogger/GPRS
Protokollierung: softwareunabhängig, Internetplattform D2W
* Installation, Inbetriebnahme und Datenübertragung exklusive
Gerne helfen unsere Ansprechpartner vor Ort bei Ihren konkreten Applikationen oder bei der Erstellung von Angeboten